Kaum eine Organisation bleibt derzeit vom Wandel verschont. Neue Technologien, veränderte Märkte und andere Anforderungen an Führung und Projektarbeit verschieben, was von den eigenen Projektleitungen erwartet wird.

Wer heute Routinevorhaben steuert, soll morgen komplexe Transformationsprojekte führen. Damit stellt sich für Führungskräfte eine praktische Frage. Wie lassen sich die Menschen, die diesen Wandel tragen sollen, rechtzeitig qualifizieren, ohne dass die Weiterbildungskosten allein am Unternehmen hängen bleiben?

Auf genau diese Situation zielt ein Instrument, das noch wenig bekannt ist. Seit 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld der Bundesagentur für Arbeit. Es unterstützt Unternehmen, deren Belegschaft durch Strukturwandel vor neuen Qualifikationsanforderungen steht, mit einem Zuschuss zu den Personalkosten während einer längeren Weiterbildung. Dieser Beitrag ordnet ein, was das Qualifizierungsgeld ist, für wen es gedacht ist und worauf Sie als Führungskraft achten sollten, wenn Sie prüfen, ob es für Ihre Organisation infrage kommt.

Was das Qualifizierungsgeld ist

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Für die Dauer einer längeren beruflichen Weiterbildung erhalten die betroffenen Beschäftigten einen Zuschuss zu ihrem Nettoentgelt, während das Unternehmen als Arbeitgeber den Antrag stellt und die Weiterbildung organisiert. Die Leistung ist damit an eine konkrete Lage im Unternehmen geknüpft, nicht an einzelne Personen, die sich aus eigenem Antrieb fortbilden möchten.

Darin liegt der Unterschied zu klassischen Fortbildungsförderungen. Das Qualifizierungsgeld richtet sich gezielt an Organisationen im Strukturwandel, also dort, wo Digitalisierung, neue Märkte oder technologische Umbrüche dazu führen, dass vorhandene Qualifikationen nicht mehr ausreichen. Der Gedanke dahinter ist, qualifizierte Mitarbeitende im Unternehmen zu halten und sie für die veränderten Aufgaben weiterzuentwickeln, statt sie im Wandel zu verlieren.

Für wen das Qualifizierungsgeld gedacht ist

Ob das Qualifizierungsgeld greift, hängt von einigen Voraussetzungen ab. Sie lassen sich vorab gut einschätzen, bevor Sie in eine genauere Prüfung mit der Agentur für Arbeit gehen.

Kurzcheck

Für das Qualifizierungsgeld kommt Ihre Organisation grundsätzlich infrage, wenn ein wesentlicher Teil der Belegschaft strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf hat, dieser Bedarf dokumentiert ist, die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst und der Bildungsträger nach AZAV zugelassen ist. Antragsteller ist immer der Arbeitgeber.

Ein strukturwandelbedingter Bedarf. Ein wesentlicher Teil der Belegschaft muss durch den Wandel einen Qualifizierungsbedarf haben. Als Richtwert gelten zehn Prozent bei weniger als 250 Beschäftigten und zwanzig Prozent ab 250 Beschäftigten.

Eine dokumentierte Grundlage. Dieser Bedarf wird in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten. Bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung.

Ein ausreichender Umfang. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und über eine kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.

Ein zugelassener Bildungsträger. Der Anbieter der Weiterbildung muss nach der AZAV zugelassen sein, der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.

Die Zustimmung der Beteiligten. Die betroffenen Mitarbeitenden stimmen der Weiterbildung zu, denn sie geschieht im beiderseitigen Interesse.

Was das Qualifizierungsgeld von anderen Förderungen unterscheidet

Ein Punkt sorgt in der Praxis regelmäßig für Missverständnisse. Beim vertrauten Bildungsgutschein muss nicht nur der Träger zugelassen sein, sondern auch die einzelne Maßnahme gesondert zertifiziert werden. Beim Qualifizierungsgeld ist das anders. Hier genügt die AZAV-Zulassung des Bildungsträgers, eine gesonderte Zertifizierung der einzelnen Weiterbildung ist nicht erforderlich.

Der Grund liegt in der Konstruktion der Förderung. Die Kosten der Weiterbildung trägt das Unternehmen selbst, gefördert wird über die Agentur für Arbeit allein der Zuschuss zum Entgelt. Für Führungskräfte bedeutet das zweierlei. Der bürokratische Aufwand ist geringer, und die Auswahl geeigneter Weiterbildungen ist größer, solange der Träger die AZAV-Zulassung mitbringt.

Wie hoch die Förderung ausfällt

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Verdienstausfall während der Weiterbildung. Gefördert werden in der Regel sechzig Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind siebenundsechzig Prozent. Die Berechnung erfolgt pauschaliert, ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab und wird von der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt.

Der Weg dahin und der zeitliche Vorlauf

Der Ablauf ist überschaubar, verlangt aber Vorlauf. Antragstellerin oder Antragsteller ist immer der Arbeitgeber, nicht die einzelnen Kursteilnehmenden. Der Antrag wird schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt, und zwar möglichst früh. Als Orientierung gilt, dass er etwa drei Monate vor Beginn der Weiterbildung vorliegen sollte.

Für die Planung heißt das, den Zeithorizont von Anfang an mitzudenken. Wer eine Weiterbildung erst kurzfristig ansetzt, verschenkt womöglich die Fördermöglichkeit. Die Bewilligung liegt in jedem Fall bei der Agentur für Arbeit. Eine Prüfung im Vorfeld schafft Klarheit, ersetzt aber die Entscheidung der Behörde nicht.

Was das für Führungskräfte im Wandel bedeutet

Für Sie als Führungskraft ist das Qualifizierungsgeld weniger eine Frage der Personalabteilung als eine strategische Gelegenheit. Ein Umbruch bindet Aufmerksamkeit und Mittel, und gerade dann wird die Weiterbildung leicht zurückgestellt. Das Qualifizierungsgeld senkt die Hürde, in genau dem Moment in die eigenen Projektleitungen zu investieren, in dem sich die Anforderungen an sie verändern.

Damit verschiebt sich die Frage. Sie lautet nicht mehr nur, ob sich das Unternehmen die Qualifizierung leisten kann, sondern ob es sich leisten kann, den Wandel mit unvorbereiteten Projektteams anzugehen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Möglichkeit zumindest prüfen, bevor die nächste Weiterbildungsentscheidung ansteht.

Prüfen, bevor die nächste Weiterbildung ansteht

Das Qualifizierungsgeld gehört zu den unkomplizierteren Fördermöglichkeiten für Organisationen im Wandel, gerade weil keine zusätzliche Zertifizierung der einzelnen Maßnahme nötig ist. Ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, lässt sich in einem ersten Schritt gut überschlagen und anschließend mit der Agentur für Arbeit klären.

Als nach AZAV zugelassener Bildungsträger erfüllt die Projektforum Rhein Ruhr GmbH die trägerseitige Voraussetzung. Eine längere Qualifizierung wie der GPM Kombinationslehrgang Level D+C zum Project Manager ist ein Beispiel für eine Weiterbildung, die den zeitlichen Umfang des Qualifizierungsgeldes erfüllt. Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Förderung für Ihre Organisation infrage kommt, sprechen Sie uns gern an.

Hinweis: Die hier genannten Fördervoraussetzungen geben den Stand 2026 wieder und ersetzen keine rechtliche oder behördliche Auskunft. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen der Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Informationen zum Qualifizierungsgeld; AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

 

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