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Kompetenzen

... im Zweifel und am Ende zählen nur die Resultate ..."

Kompetenzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

Alle Leistungen der Projektforum Rhein Ruhr GmbH werden aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zustande. Erfolgt die Leistung der Projektforum Rhein Ruhr GmbH ohne, dass dem Auftraggeber vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Tätigkeit der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zustande, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

§ 3 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet abschließend die vom Auftraggeber mitgeteilten Projektanforderungen an die von der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zu erbringende Dienstleistung.

§ 4 Preise und Zahlungen

4.1 Die Leistungen der Projektforum Rhein Ruhr GmbH erfolgen zu den Preisen und Bedingungen des schriftlichen Angebotes. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die Vergütung der Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist zu den im Angebot genannten Terminen fällig. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu leisten.

4.3 Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert die Projektforum Rhein Ruhr GmbH die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist berechtigt, Leistungen, die nach Aufwand vergütet werden, monatlich abzurechnen.

4.4 Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht der Projektforum Rhein Ruhr GmbH, einen darüber hinaus entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 5 Liefertermine und Störungen bei der Leistungserbringung

5.1 Termine und Fristen sind stets verbindlich, es sei denn, sie sind von den Parteien im Einzelfall als unverbindlich bezeichnet.

5.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund eines Ereignisses, welches keine der Parteien zu vertreten hat, kann die Projektforum Rhein Ruhr GmbH die Vergütung des Mehraufwandes zu den marktüblichen Konditionen verlangen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner/Projektleiter. Dieser kann für den Auftraggeber gegenüber der Projektforum Rhein Ruhr GmbH verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Ansprechpartner/Projektleiter steht der Projektforum Rhein Ruhr GmbH für notwendige Information zur Verfügung.

6.2 Der Auftraggeber stellt der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zum Auftragsbeginn alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

6.3 Verzögert sich die Leistungserbringung durch die Projektforum Rhein Ruhr GmbH aufgrund vom Auftraggeber verspätet vorgelegter Unterlagen und Informationen, verlängert sich der Bearbeitungszeitraum automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Durch die Verzögerung benötigter Mehraufwand wird von der Projektforum Rhein Ruhr GmbH gesondert zu marktüblichen Konditionen in Rechnung gestellt.

§ 7 Haftung

7.1 Die Haftung der Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist mit Ausnahme der folgenden Regelungen ausgeschlossen. Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH haftet wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansonsten haftet die Projektforum Rhein Ruhr GmbH nur wegen schuldhaften oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organen oder Erfüllungsgehilfen der Projektforum Rhein Ruhr GmbH. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Projektforum Rhein Ruhr GmbH auch bei einfacher, nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit.

7.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH haftet nicht für unvorhersehbare Schäden des Auftraggebers.

7.3 Die Haftung für Schäden, die durch Leistungen der Projektforum Rhein Ruhr GmbH an Rechtsgütern des Auftraggebers hervorgerufen werden, ist ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

7.4 Die Haftung der Projektforum Rhein Ruhr GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Sachschäden ist auf € 1.000.000,00 begrenzt, bei Vermögensschäden auf € 100.000,00.

§ 8 Aufrechungs- und Zurückbehaltungsrechte

8.1 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der Projektforum Rhein Ruhr GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegenüber der Projektforum Rhein Ruhr GmbH nicht zu.

§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform

9.1 Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Projektforum Rhein Ruhr GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Projektforum Rhein Ruhr GmbH alleiniger Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine öffentlich rechtliche Körperschaft ist.

9.3 Erfüllungsort ist Bochum.

9.4 Änderungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abänderung der Schriftformklausel muss ihrerseits schriftlich erfolgen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages zwischen den Parteien unwirksam sein, wird dadurch die Geltung des Vertrages im übrigen nicht berührt. Es ist anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung eine dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nah kommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.



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